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Energieförderprogramme des Bundes und der Länder

Von Seiten des Bundes und der Länder gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen, welche speziell die umweltfreundliche Nutzung der Abwärme aus Kälteanlagen zur Trinkwassererwärmung oder für Heizzwecke unterstützt. Dies geschieht durch verschieden Programme z.B. mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehn für den Betreiber. Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass die DK-Produkte nur eine Komponente einer Kälteanlage sind und somit nicht das alleinige Kriterium für die Gewährung von Fördermitteln sein können.

Zu den Grundsatzvoraussetzungen bei allen Förderprogrammen gehört, dass sich das jeweilige Projekt noch im Planungsstadium befindet. Schon bestehende Anlagen werden nicht gefördert.

Auf Grund vieler lokaler und regionaler Fördermaßnahmen kann DK-Kälteanlagen nur eine Übersicht zu den Fördermaßnahmen geben. Die aufgelisteten Fördermaßnahmen werden in unregelmäßigen Abständen den aktuellen Gesetzesänderungen angepasst und haben daher keinen permanenten Anspruch auf Aktualität. Bitte besuchen Sie die Homepages der jeweiligen Fördereinrichtung.

Förderung des Bundes

Name des Programmes:

Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz

Das fördernde Institut:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Art der Förderung:

Darlehen

Förderberechtigte:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes bereit.

Weitere Informationen unter:

www.foerderdatenbank.de





Name des Programmes: ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
 
Das fördernde Institut: KfW Bankengruppe
 
Art der Förderung: Darlehen
 
Förderberechtigte:

Es existieren 2 Programmteile:

A: Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
Alle in- und ausländische Unternehmen, welche Investitionen zur effizienten Energieverwendung durchführen möchten.

B: Energieeffizienzmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen, welche unter anderem Investitionen im Bereich Wärmerückgewinnung / Abwärmenutzung vornehmen wollen.

Weitere Informationen unter: www.foerderdatenbank.de





Name des Programmes: Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
 
Das fördernde Institut: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA))
 
Art der Förderung: Zuschuss
 
Förderberechtigte: Gefördert werden gewerbliche Unternehmen. Neben dem Status Check, der Basisförderung ist die Bonusförderung explizit auf die Wärmerückgewinnung ausgerichtet. („Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen“)
 
Weitere Informationen unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ffb2c25b91e6786ae745d5edc313469b;views;document&doc=10155





Name des Programmes:

Klimaschutzinitiative - Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau 

Das fördernde Institut: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 
Art der Förderung: Zuschuss
 
Förderberechtigte:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördern auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) investive Maßnahmen in Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus. 
Weitere Informationen unter: www.foerderdatenbank.de





Förderungen der Länder

Baden-Württemberg

Name des Programmes: Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
 
Das fördernde Institut: L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
 
Art der Förderung: Zinsgünstige Darlehnen
 
Förderberechtigte: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Unternehmen, welche Investitionen in Baden Württemberg zur Senkung des Energieverbrauchs in der Ernährungswirtschaft wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung planen
 
Weitere Informationen unter: www.foerderdatenbank.de





Bremen

Name des Programmes: Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
 
Das fördernde Institut: Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
 
Art der Förderung: Zuschuss
 
Förderberechtigte: Förderfähig sind Investitionen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung sowie zur Nutzung der Abwärme. Antragsberechtigt sind Betriebe und Unternehmen. Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.
 
Weitere Informationen unter: www.foerderdatenbank.de





Mecklenburg-Vorpommern

Name des Programmes: Klimaschutz-Förderrichtlinie
 
Das fördernde Institut: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
 
Art der Förderung: Zuschuss von maximal 20% bei Wärmerückgewinnung
 
Förderberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern können bezuschusst werden bei investiven Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
 
Weitere Informationen unter: www.foerderdatenbank.de





Nordrhein-Westfalen

Name des Programmes: progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung
 
Das fördernde Institut: Bezirksregierung Arnsberg
 
Art der Förderung: Zuschuss
 
Förderberechtigte:

Unternehmen, welche die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.
Gefördert werden die Ausgaben für Errichtung, Reaktivierung und Ausbau u.a. unter Einsatz gewerblicher Anlagen zur Verwertung von Abwärme.

Weitere Informationen unter: www.foerderdatenbank.de





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